Was ist geplant

Um die Energiewende zu schaffen und bis 2045 auf Bundesebene klimaneutral zu werden, hat die Bundesregierung im Juli 2022 beschlossen, dass 2% der Bundesfläche als sogenannte Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Dieses Flächenziel wurde auf die Bundesländer heruntergebrochen. Niedersachsen muss 2.2% seiner Landesfläche bereitstellen. Dabei werden die aktuell bestehenden Flächen mit Windenergienutzung sowie Flächen mit einer Höhenbegrenzung der Windkraftwerke nicht berücksichtigt. (WindBG)

Das Land Niedersachsen hat das regionale Teilflächenziel für den Landkreis Leer auf 1,26% seiner Fläche festgelegt, die bis 2032 ausgewiesen werden muss.
Im Vorfeld zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ hat die Gemeinde Westoverledingen im Frühjahr 2023 eine Standortpotentialstudie in Auftrag gegeben, die vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner aus Rastede durchgeführt wurde.

Nach Ausschluss aller Flächen, die dicht besiedelt oder langfristig für die Überschlickung vorgesehen sind, blieben laut Studie als Potentialflächen für die Windenergie vier Flächen mit  einer Gesamtgröße von ca. 700 Hektar, die in der Westoverledinger Emsmarsch, also zwischen dem Emsdeich und den Ortschaften Breinermoor, Ihrhove und Steenfelde liegen. Natur- und Artenschutz wurden bei der Erstellung der Studie nur minimal berücksichtigt, da keine aktuellen Daten zur Artenvielfalt vorliegen. Eine Studie dazu soll erst nach Umwidmung der jeweiligen Teilfläche erfolgen und vom jeweiligen Projektionsbüro bezahlt werden, was wir äußerst kritisch sehen.

Um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, hat die Gemeinde für die Potentialflächen einen Aufstellungsbeschluss erlassen. Damit liegt es in der Hand der Gemeinde, für einen Teil oder auch alle Flächen eine Raumnutzungsplanänderung vorzunehmen, die den Bau von Windkraftanlagen ermöglichen würde.

Die vier genannten Teilbereiche sind:

Flächennutzungsplan

Bereich Größe (ha)
Teilbereich I „Breinermoor“ 149,8
Teilbereich II „Driever-Esklum“ 272,24
Teilbereich III „Coldemüntje“ 18,96
Teilbereich IV „Mitling-Mark Nord und Süd“ 162,6

Die Gemeinde selbst hat mit der Gesellschaft für Erneuerbare Energien der Gemeinde Westoverledingen mbH (GEEW) eine GmbH gegründet, die sich aktiv am Ausbau und an der Nutzung der Windenergie beteiligen möchte. Für das Teilgebiet 4 Süd ist die GEEW als möglicher Projektierer vorgesehen. (Protokoll der Sitzung)

Für die übrigen Teilgebiete haben sich ebenfalls innerhalb weniger Wochen interessierte Projektionsbüros gefunden, die zum Teil in ihren Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind. Es sind bereits Verträge mit den Landbesitzern geschlossen worden.

Auf Drängen einiger Bewohner aus den Emsdörfern, die erst aufgrund dieser Aktivitäten von den Plänen erfuhren, hat die Gemeinde im April 2024 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Windenergie in der Gemeinde Westoverledingen“ abgehalten.

Bezüglich des wirklich zu erwartenden Ausmaßes der Flächenumwidmung herrscht jedoch weiterhin große Unklarheit.

Klar ist, dass auf Landkreisebene die verbindlich formulierten Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land längst erreicht sind. (Landkreis Leer)

Es gibt deshalb kaum Argumente immer weitere wertvolle Gebiete einer industrialisierten Windenergienutzung zu opfern!