Natur- und Artenschutz

Gefahren der Windenergie für die Vogelwelt der Westoverledinger Hammriche

Die Westoverledinger Emsmarsch und das Leda-Jümme Gebiet liegen an zentraler Stelle im Ems-Ästuar und sind Teil einer international bedeutsamen Drehscheibe des Vogelzugs. Sie sind sehr bedeutsam als Brutgebiet für zahlreiche gefährdete und streng geschützte Vogelarten.

Seit langer Zeit wird von Umweltverbänden und Fachleuten ein besserer Schutz der Vogellebensräume in der Emsmarsch und in der Leda-Jümme Niederung gefordert.

Bisher haben Politik und Behörden es versäumt, dieses Anliegen aufzugreifen und ausreichende Maßnahmen zu treffen (Link). Den Verpflichtungen zur Umsetzung gleich mehrerer EU-Richtlinien zum Schutz von Natur und Umwelt wird seit Jahren nicht oder nur sehr zögerlich nachgekommen.

Das Land Niedersachsen und die hiesigen Landkreise schieben die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Schutz der Natur im Grunde wie eine zunehmend große Bugwelle vor sich her. Derzeit gibt es aufgrund der großen Defizite in der Umsetzung des gesetzlichen Natur-, Umwelt- und Artenschutzes (s.u.) zum wiederholten Male Mahnverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.

Nun droht durch die Ausweisung neuer Vorrangflächen für die Wind- und Solarindustrie ein weiterer Verlust an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere in der Westoverledinger Emsmarsch. Aufgrund des geplanten Umfangs der Flächenausweisung und der großen Anzahl geplanter Windenergieanlagen (> 40 !) ist zu befürchten, dass für die hiesige Vogelwelt massive Barrieren zwischen Nahrungsräumen und Brut- und Raststätten entstehen. Das Risiko der Tötung von Individuen durch Rotorschlag wird erheblich zunehmen (Land Brandenburg und Deutsche Wildtierstiftung).

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die Bundesregierung 2022 das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Durch die gesetzlichen Anpassungen wurde der Vogelartenschutz im Zuge der Planung von Windindustrieflächen massiv abgeschwächt. In Fachkreisen war diese Gesetzesanpassung von Anfang an sehr umstritten, da sie im Streit mit dem gültigen EU-Recht ist. Sie wurde dennoch durchgesetzt. (Link).

Die „Energiewende“, wie sie hier durchgeführt zu werden droht, ist gnadenlos und führt zur Industrialisierung unseres ländlichen Raumes. Sie hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun.

Die beschriebene Entwicklung konterkariert längst bestehende Schutzziele für die Region. Sie steht in schrillem Kontrast zur grundsätzlich wachsenden Notwendigkeit, die Artenvielfalt für kommende Generationen zu erhalten und zu fördern.

Das von der Politik und Befürwortern der Windenergie derzeit gern bemühte Schlagwort: „Klimaschutz ist Artenschutz“ wird durch die aktuellen Entwicklungen nicht nur hier ad absurdum geführt.

Die Vorländer der Ems sind ausgewiesen als FFH Gebiet. Alle binnendeichs gelegenenen Flächen der Westoverledinger Emsmarsch und des Leda-Jümme Gebietes sind faktisches EU-Vogelschutzgebiet. Der Masterplan Ems wurde 2014 ins Leben gerufen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik in letzter Minute abzuwenden. Grund dafür war die Nichterfüllung gleich mehrerer, wichtiger Richtlinien zum Schutz der Natur. Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission erneut wegen der großen Defizite im Vogelartenschutz ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet (BFN NLWKN)


Wir fordern die lokale Politik und alle zuständigen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Westoverledinger Emsmarsch und das Leda-Jümme Gebiet als EU- Vogelschutzgebiet nachgemeldet werden.

Wir fordern einen Verzicht auf die Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie in der Emsmarsch und im Leda-Jümme Gebiet und die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der hiesigen Vogelwelt.

Wir fordern eine Korrektur der Bundesnaturschutzgesetzgebung im Hinblick auf den § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land und die Wiederherstellung der Konformität mit dem EU-Artenschutzrecht.